Brandschutzelemente
Ein Brandschutzelement können Leben retten
AZ bietet auch für Einbauten mit Brandschutzanforderungen die passenden Systeme. Geliefert werden Brand- und Rauchschutzelemente mit Aluminiumzarge.
Eine Brandschutztür von AZ, auch Feuerschutzabschluss genannt, erfüllt die Aufgabe, Durchgänge in feuerbeständigen bzw. feuerhemmenden Wänden gegen den Durchbruch von Feuer und starker Rauchentwicklung zu sichern. In der Regel werden Brandschutztüren in Öffnungen von Brandwänden und Trennwänden erforderlich. Rauchschutztüren müssen zur Unterteilung von Fluren installiert werden, die länger als 30 Meter sind. Näheres über die Vorschriften zum Einbau einer Brandschutztür regeln in Deutschland und Österreich die Brandschutzbestimmungen in den jeweiligen Landesbauordnungen.
Anforderungen an Brandschutztüren
Grundsätzlich muss eine Brandschutztür immer selbstschließend sein. Sie darf nicht durch Gegenstände zugestellt oder mit einem Keil blockiert werden. Die Brandschutztüren von AZ sind für die Kombination mit mechanischen oder elektromagnetischen Feststellanlagen geeignet, die an Brandmelder gekoppelt werden. Wird ein Brand gemeldet, fallen die Brandschutztüren automatisch zu. Müssen Räume und Flure auch gegen Rauchentwicklung geschützt werden, ist die Rauchdichtigkeit von Brandschutztüren zu beachten. Eine Brandschutztür mit Rauchschutzfunktion ist in der Lage, im Brandfall für ca. 10 Minuten die Rauchentwicklung so zu verlangsamen, dass in ihrem Bereich ohne Atemschutzgeräte agiert werden kann. Das erleichtert im Ernstfall die Rettung von Menschen.
Verschiedene Arten
von Brandschutztüren
In Deutschland und Österreich sind Brandschutztüren industriell genormt. Für Deutschland gilt die Norm DIN 4102-5 und für Österreich ÖNORM B 3850. Dennoch ist nicht jede Brandschutztür gleich leistungsfähig. Es wird zwischen fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden. Als Feuerwiderstandsklasse wird jeweils die Zeit in Minuten angegeben, die eine Brandschutztür einen Durchtritt von Feuer verhindert und sich danach noch öffnen lässt. Beispielsweise bezeichnet die Feuerwiderstandsklasse T30 eine Brandschutztür, die das Feuer mindestens 30 Minuten lang aufhält. Mit der Minutenangabe ist nur das Feuer selbst, nicht der Rauch gemeint. Für Rauchschutztüren gelten eigene Klassen. Die fünf Feuerwiderstandsklassen von Brandschutztüren werden nochmals unterteilt in feuerhemmende Türen (30 Minuten), hochfeuerhemmende Türen (bis 60 Minuten) und feuerbeständige Türen, die das Feuer mindestens 90 Minuten lang aufhalten. Welche Feuerwiderstandsklasse eine Brandschutztür aufweisen muss, hängt von der Beschaffenheit der Wand und von der Gebäudenutzung ab. Die Glaselemente einer Brandschutztür müssen dieselbe Feuerwiderstandsklasse haben, wie die Tür selbst.
Baurechtliche Zulassung
Die Brandschutztüren von AZ sind natürlich baurechtlich zugelassen. Die Zulassungen vergibt das Deutsche Institut für Bautechnik. Erlischt die Zulassung einer bereits eingebauten Tür, muss sie ersetzt oder instandgesetzt werden. Die Zulassungsnummer des Instituts wird auf jeder Brandschutztür auf einem Schild, ähnlich wie auf einem KfZ-Kennzeichen, ausgewiesen. AZ liefert jede Brandschutztür mit dem Zulassungsschild, dem Zulassungsbescheid und einer Wartungsanleitung aus. Zudem empfehlen wir, den zulassungskonformen und sachgerechten Einbau der Brandschutztür von der Montagefirma bestätigen zu lassen.
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